Dienstag , 19 März 2024
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jägerprüfung in der eu
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Jägerprüfung in der EU: Die Richtlinien im Überblick

In Deutschland scheiden sich die Geister, wenn ich um das Thema Jagd geht. Was manche Menschen lediglich als brutalen Freizeitspaß ansehen, ist für andere eine bedeutsame und wirkungsvolle Methode, die Wildbestände zu regulieren und unsere Wälder zu schützen. Bereits seit Jahrzehnten werden heiße Diskussionen über diese uralte Tradition geführt.

In erster Linie sehen sich die Jäger verantwortlich für den Schutz und die Pflege unserer Natur, sowie ihrer Wildtiere. Ohne ihr Mitwirken würden in unserer Forst- und Landwirtschaft unkontrollierbare Verbissschäden aufkommen, da unsere Wildbestände überhand nehmen würden.

Jägerprüfung in der EU: Grundlegende Informationen

Ein Jagdinteressent kann sich jedoch nicht einfach so eine passende Schusswaffe besorgen um daraufhin in den naheliegenden Wäldern auf die Jagd zu gehen. Um dazu berechtigt zu sein gibt es zunächst einige Vorgaben, die von den angehenden Jägern erfüllt werden müssen. Unter anderem gehört dazu hierzulande der Besitz eines so genannten Jagdscheins, für den wiederum eine Jagdprüfung absolviert werden muss. Doch die Voraussetzungen, um letztendlich (legal) auf die Jagd gehen zu dürfen, unterscheiden sich von Land zu Land. Tatsächlich unterscheiden sie sich teilweise nicht nur national, sondern auch regional voneinander.

Jagen in Europa

Zahlreiche europäische Jäger wünschen sich eine einheitliche Jägerprüfung, durch die sie einen „EU-Jagdschein“ erhalten, mit dessen Berechtigung sie in der kompletten europäischen Union auf die Jagd gehen können. Die Regulierungen dafür gestalten sich jedoch als nicht ganz einfach. Bei der Erlaubnis für die Jagd gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern, sondern auch innerhalb eines Landes zwischen verschiedenen Regionen. Wer als Jäger in Deutschland einen gültigen Waffenschein besitzt, darf beispielsweise nicht in Österreich, Schweden, Dänemark, den USA oder Kanada einfach so jagen gehen.

Allgemeine Jägerprüfung in der EU

Obwohl die Politik schon vereinzelt versucht hat, eine Jägerprüfung (mit grenzübergreifendem EU-Jagdschein) zu etablieren, gibt es diese Prüfung bis heute noch nicht. Dafür gelten in jedem Land andere Prüfungsvorgaben, die sich als mal mehr, und mal weniger umfangreich gestalten. Bei uns in Deutschland gilt die Jägerprüfung im Vergleich zu anderen Ländern als besonders schwierig und anspruchsvoll. Hierzulande zählt vor allem ein umfangreiches Fachwissen, welches in praktischen und theoretischen Prüfverfahren unter Beweis gestellt werden muss. In anderen Ländern hingegen ist Geld häufig ein entscheidender Faktor für die Jagderlaubnis.

Wer darf in Deutschland jagen gehen?

Im Gegensatz zu anderen Ländern sind bei uns die Regelungen für den Jagdschein klar definiert. In Deutschland ist das absolvieren einer Jagdprüfung erforderlich, nach der ein passender Waffenschein ausgestellt wird. Sobald dies geschehen ist, ist man berechtigt hierzulande auf die Jagd zu gehen. Eine so genannte „Jagdhaftpflichtversicherung“ ist dafür ebenfalls notwendig. Darüber hinaus ist das Mitführen einer Waffenbesitzkarte auf jeder Jagd Pflicht.

jagen in deutschland
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Das gegebene Jagdrecht darf allerdings nur in dafür vorgesehenen Jagdbezirken ausgeübt werden. Des Weiteren muss der jeweilige Grundeigentümer des Bezirks seine ausdrückliche Erlaubnis für die Jagd gegeben haben. Sobald all diese Vorrausetzungen erfüllt sind, ist das Jagen auch außerhalb der Schonzeit erlaubt.

Mit deutschem Jagdschein im Ausland

Einen deutschen Jagdschein zu besitzen, berechtigt einen noch nicht, damit im Ausland auf Jagden zu gehen. Bei einem gültigen Waffenschein ist die Mitführung von Jagdwaffen über die Grenzen der EU hinaus zwar erlaubt, der Erwerb und die Benutzung allerdings nicht. Auch bei der Einfuhr solcher Schusswaffen ist es in einigen EU-Ländern notwendig, dies vorher anzumelden. Die jeweiligen Einfuhrbestimmungen des zu bereisenden Landes sollten daher in jedem Fall zuvor genau geprüft werden. Die Einfuhr von Jagdwaffen ist außerhalb der europäischen Union nur unter bestimmten Gegebenheiten erlaubt.

In der Regel gestaltet es sich jedoch als entscheidend einfacher, vor Ort eine passende Jagdwaffe auszuleihen. Für die Touristen ist dies zum Beispiel bei diversen Jagdvereinen in den jeweiligen Regionen möglich. Dazu fragt man am besten bei dem entsprechenden Jagdverein vor Ort nach, oder prüft die Angebote für pauschale Jagdreisen. Um jedoch eine solche Reise buchen zu können, muss im betreffenden Land zuvor eine Jagdprüfung abgelegt werden, oder die Jagderlaubnis gegen Geld erworben werden.

Jägerprüfung in der EU: Wann darf man im Ausland jagen?

Wer beispielsweise Österreich als sein Jagdrevier ausgewählt hat, bei dem genügt eine einfache Vorlage des eigenen Jagdscheins bei den dort zuständigen Behörden. Gegen die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr kann vor Ort ein „Gastjagdschein“ erworben werden. In anderen Ländern ist es notwendig, die Jagdlizenz komplett neu zu erwerben. Aufgrund der Tatsache, dass es keine einheitliche Jägerprüfung für die gesamte EU gibt, unterscheiden sich die jeweiligen Prüfungen durch ihren Umfang und ihren Inhalten teilweise stark voneinander. In den meisten Fällen bestehen sie jedoch aus einem theoretischen, und einem praktischen Teil.

Dabei wird sowohl der gewissenhafte Umgang, als auch das eigene Fachwissen und die Erfahrung mit Waffen nachgewiesen. Nachdem dann im Ausland die regionale Jägerprüfung (innerhalb der EU) erneut abgelegt wurde, erhält man den dortigen regionalen oder nationalen Jagdschein, sowie den Waffenschein. Diese gelten jedoch ausschließlich in dem jeweiligen Land, und werden nicht als EU-Jagdscheine behandelt. Weitaus komplizierter wird es, wenn man für das Jagen in die vereinigten Staaten einreisen möchte.

jagen in europa
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Jägerprüfung außerhalb der EU

In den USA gelten die Lizenzen lediglich für den jeweiligen Bundesstaat und bringen einige Auflagen mit sich. Um nicht mit der örtlichen Polizei in Konflikt zu geraten, sollte man sich also besser an diese Auflagen halten. In einigen afrikanischen, sowie osteuropäischen Ländern sieht es dann schon wieder anders aus. Dort gelten bei der Jägerprüfung meistens Regelungen, die nicht klar und deutlich definiert sind. Hier kann sich die Jagdlizenz häufig mit einer entsprechenden Summe Geld erkauft werden. Wer noch weitere Fragen zur Jagdlizenz in diesen Ländern hat, sollte sich am besten an die zuständigen Botschaften wenden.

Die Jagdhaftpflichtversicherung

Für jeden Jäger ist der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung besonders zu empfehlen. Auch wenn sie nicht immer zwingend vorgeschrieben ist, bzw. die Notwendigkeit in den jeweiligen Ländern nicht immer klar definiert ist, so ist man im tatsächlichen Schadensfall damit immer auf der sicheren Seite. In Deutschland und Österreich ist für die Lösung eines Jagdscheins, oder dessen Verlängerung bei einer zuständigen Jagdbehörde der Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung unabdingbar. Die maximale Laufzeit eines Jagdscheins (bis dieser verlängert werden muss) beträgt drei Jahre.

Und die Zusage der Jagdhaftpflichtversicherung muss mindestens der Laufzeit entsprechen, die für den Jagdschein beantragt wurde (also bis zu drei Jahre). Damit ehemalige Jäger ihre Jagdwaffen weiterhin behalten dürfen, müssen diese ebenfalls eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können. In Deutschland sind folgende Versicherungssummen gesetzlich vorgeschrieben:

  • 50.000 Euro bei Sachschäden
  • 500.000 Euro bei Personenschäden

Da ein Jäger uneingeschränkt für seine verursachten Schäden haftet, ist die Vereinbarung einer pauschalen Summe von mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden am ehesten zu empfehlen. Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst meist auch noch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Jagdhunde, sowie zwei Frettchen und zwei Beizvögel. Und sie kommt in bestimmten Fällen für die Schäden auf, die der Inhaber des Jagdscheins innerhalb der Jagdausübung durch eigene Schuld Dritten zufügt. In Ungarn ist laut dem dortigen nationalen Jagdgesetz eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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