Freitag , 29 März 2024
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Diebstahl von hochwertigen Gegenständen aus dem Garten

Mit dem Frühling beginnt wieder die Zeit der aktiven Gartennutzung und so manches Schätzchen zieht aus seinem Winterquartier zurück ins Freie. Vielerorts wurde die Grillsaison spätestens Ostern eröffnet und auch hochwertige Geräte für die Gartenarbeit werden jetzt wieder gebraucht. Diese Gartenidylle kann jedoch schnell getrübt werden, wenn Einbrecher sich am eigenen Besitz bedienen oder extremes Wetter Schäden am Eigentum im Garten hinterlässt. Wie man sich als Gartenbesitzer im Falle von Diebstahl richtig absichert, damit befassen wir uns in diesem Artikel.

Versicherungsschutz für Gartenbesitzer

Nach erledigter Gartenarbeit bleiben Gartengeräte wie ein Mähroboter, eine teure Heckenschere oder die Kettensäge meistens im Garten. Bestenfalls werden sie in einem eigenes hierfür angeschafften Gartenhaus verstaut. Auch den geliebten Grill räumen Gartenbesitzer nach dem Grillabend mit der Familie oder Freunden in der Regel nicht ins Haus zurück. Schaut man sich in seinem Garten einmal genauer um, haben sich hier im Laufe der Jahre so manche Wertgegenstände angesammelt und diese liegen oder stehen oft offen herum. Selbst wenn das nicht der Fall ist, sind Wertgegenstände im Garten oft nur schlecht geschützt.

Ein Gartenhaus kann mit wenig Aufwand aufgebrochen werden und Einbrecher interessieren sich vermehrt für technische Gartengeräte oder hochwertige Grillstationen. Wer jetzt auch keine entsprechende Versicherung hat, der schaut im Schadensfalls in Leere und muss auf seinen geliebten Grill oder praktischen Mähroboter verzichten. Das muss jedoch nicht so sein, denn die eigenen Besitztümer im Garten lassen sich durchaus versichern. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für einen Garten finden sich hier.

Welche Versicherungen gibt es?

Gehört der eigene Garten zum Grundstück, auf dem sich auch das Wohnhaus befindet, können Gegenstände im Garten einerseits über die Hausratversicherung und andererseits über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Für Pächter von Schrebergärten oder Besitzer von Gartengrundstücken abseits des Wohnobjekts kommen hingegen andere Versicherungsformen in Frage. Anbieter Hausratversicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern in der Regel die Erweiterung des Versicherungsschutzes um eine Diebstahl Versicherung für Gegenstände im Garten an.

Ohnehin abgedeckt sind Schäden an Wertsachen, welche beispielsweise in der Garage oder einem Gartenhäuschen gelagert werden. Sinnvoll ist es jedoch auch, dass man gegen einfachen Diebstahl versichert ist. Damit ist gemeint, dass ungesicherte Gegenstände aus einem eingefassten Garten entwendet werden. Hierzu reicht bereits eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Gartenarbeit, wenn man während einer Arbeitspause den Rasenmäher unbeaufsichtigt auf dem Rasen stehen lässt und dieser anschließend gestohlen wird.

Eine Wohngebäudeversicherung hingegen übernimmt Schäden an Gartengeräten, Gartenmöbeln und anderen Gegenständen, welche durch Sturm, Hagel, Feuer oder Wasser verursacht wurden. Hierbei spricht man von so genannten Elementarschäden. Eine Wohngebäudeversicherung kann nur vom Hausbesitzer abgeschlossen werden, wohingegen eine Hausratversicherung auch für Mieter von Häusern mit angrenzendem Garten interessant ist.

Fazit

Wer sich nicht sicher ist, ob Wertgegenstände im eigenen Garten durch die vorhandenen Versicherungen ausreichend abgesichert sind, sollte einen Versicherungscheck durchführen. Liegt überhaupt keine entsprechende Versicherung vor, sollte dieser Umstand schnellstens geändert werden. Schließlich möchte man bei durch Extremwetter, Diebstahl oder Vandalismus verursachte Schäden am Hab und Gut im Garten nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben oder beispielsweise auf einen hochwertigen Grill verzichten müssen.

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