Samstag , 27 Juli 2024
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Gartenhäuser gibt es heutzutage in vielen verschiedenen Variationen | pixabay.com

Der Rückzugsort Gartenhaus im Fadenkreuz der Genehmigungsbürokratie

Viele Menschen mit einem Garten machen sich Gedanken über die Errichtung eines Gartenhauses. Dabei geht es nicht nur um die Errichtung eines simplen Geräteschuppens, sondern um einen Rückzugsort, der unter anderem auch als Partyraum, Werk- oder Hobbyraum oder auch als Wellness-Insel genutzt werden kann. Aber bevor mit dem Bau begonnen werden kann, wiehert zunächst der Amtsschimmel und der zukünftige Bauherr muss sich durch einen dichten Genehmigungsdschungel kämpfen.

Moderne Gartenhäuser sind heute nicht mehr nur Abstellschuppen

Heutzutage lassen sich Gartenhäuser in allen möglichen Formen und Größen kaufen. Dabei gibt es feste Konzepte, Bausätze oder Maßanfertigungen nach Kundenwunsch. Je größer das Gartenhaus, desto mehr Gelegenheiten bieten sich, Abstellräume, Aufenthaltsmöglichkeiten und klassische Wohnelemente wie Toiletten, Kücheneinrichtungen oder Feuerstätten unterzubringen. Und je mehr dieser Möglichkeiten ausgenutzt werden, desto wahrscheinlicher wird es, dass eine Baugenehmigung für das Gartenhaus fällig wird.

Das Kreuz mit dem Föderalismus

Vor Baubeginn benötigt der Bauherr des Gartenhauses einen Genehmigungsstempel unter seinem Bauantrag | pixabay.com

Nicht alle Bauvorschriften sind unsinnig, beispielsweise wenn es um Brandschutz oder die Abstimmung mit den Nachbarn geht. Aber es ist schwer einsichtig, dass in sechzehn Bundesländern sechzehn verschiedene Bauordnungen existieren, die folgerichtig auch für Gartenhäuser sechzehn unterschiedliche Regelungen vorsehen. Nicht jedes Gartenhaus muss genehmigt werden, aber bei den oben angesprochenen Nutzungen, die über einen einfachen Lagerschuppen hinausgehen, sollte sich jeder Bauherr tunlichst vorher erkundigen, welche Regeln in seinem Bundesland Anwendung finden.

Es ist fast unmöglich, alle relevanten Gesichtspunkte mit ihrer regionalen Vielfalt übersichtlich darzustellen. Allerdings sind die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung einer Genehmigungspflicht der primäre Verwendungszweck, die Größe (umbauter Raum in Kubikmetern) sowie der Standort in oder außerhalb bebauter Siedlungen (auch: Innenbereich oder Außenbereich).

Verwendungszweck

Ohne auf die Einzelbestimmungen der Länder im Detail einzugehen, lässt sich sagen, dass ein Geräteschuppen in der Regel genehmigungsfrei ist. Ein WC oder eine Kochstelle bedeuten dagegen, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Mit einem Bett wird das Gartenhaus bewohnbar und es wird faktisch zu einem Aufenthaltsraum, der nicht nur vorübergehend genutzt werden kann. Die Nutzung als Aufenthaltsraum wird jedoch unterschiedlich streng ausgelegt. Eine nachträgliche Umnutzung eines Gartenhauses zu einem Aufenthaltsraum erfordert eine nachträgliche Baugenehmigung.

Die Größe und der Standort

Auch hier gibt es teilweise sehr detaillierte Vorschriften, was konkrete Abmessungen betrifft, besonders im Grenzbereich zu Nachbargrundstücken. Aber auch die Bauhöhen und die Anzahl der Stockwerke sind geregelt. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass in allen Bundesländern eine Größe bis zu zehn umbauten Kubikmetern genehmigungsfrei ist. Das gilt allerdings nur für Standorte innerhalb bebauter Siedlungen.

In Bayern und Brandenburg können mit 75 Kubikmetern die größten genehmigungsfreien Gartenhäuser im Innenbereich realisiert werden. In den meisten Bundesländern ist der Außenbereich nur mit Baugenehmigung zugänglich. Es gibt jedoch auch Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Niedersachsen, die Größen bis zu 20 Kubikmeter ohne Genehmigung zulassen.

Jedes Gartenhaus ist individuell zu bewerten

Mit Verwendung, Einrichtung, Bundesland, Standortart und Größe kommen sehr viele Parameter bei der Bewertung eines Gartenhauses ins Spiel. Daher ist es keine gute Idee, auf gut Glück mit dem Bau zu starten und zu hoffen, dass schon keine Genehmigung erforderlich sein wird oder dass sie ohnehin erteilt wird. Ein Schwarzbau kann je nach Bundesland zu drastischen Strafen und zu einem zwangsweisen Abriss führen, so dass erhebliche Geldmengen in den Sand bzw. in den Gartenboden versenkt werden können.

Ein Bauherr, der von seinem kleinen Gartenhäuschen träumt, braucht auch eine gehörige Portion Realitätssinn und sollte sich eingehend über die örtlich geltenden Bauvorschriften informieren, am besten gleich in Form einer Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt. Zum Realitätsbewusstsein gehört auch, den Bauantrag frühzeitig einzureichen und sich gegebenenfalls Expertenhilfe zu holen, damit der Baubeginn nicht gefährdet ist. Bei einem geplanten Bau im Frühjahr sollte im Herbst der Antrag eingereicht werden, damit im Sommer die Vorzüge des neuen Häuschens genutzt und genossen werden können.

Das liebe Geld

Ein Gartenhaus kostet Geld und will solide finanziert sein. Als Posten in der Kostenkalkulation sollte neben dem Häuschen selbst und den Kosten für den Außenbereich um das Gartenhäuschen herum jedoch auch die Baugenehmigung auftauchen. Die Kosten für die Baugenehmigung sind genauso schwer zu pauschalisieren wie die Genehmigung selbst, weil Länder und Kommunen hier einen bunten Flickenteppich pflegen. Aufwand und Umfang der Antragstellung spielen dabei eine Rolle. Einige Kommunen berechnen einen Gebührensatz in der Größenordnung von 0,5 Prozent des Rohwerts, andere Kommunen nehmen feste Sätze. Da können schon einmal dreistellige Beträge zusammenkommen. Die genauesten Informationen liefert wiederum das zuständige Bauamt.

Glückliche Schrebergärtner

Schrebergärtner leben auf einer Insel der Glückseligkeit, weil die Vorschriften deutlich übersichtlicher sind | pixabay.com

Es ist kaum zu glauben, aber im deutschen Bürokratiedschungel gibt es einen nicht zu verachtenden Lichtblick. Kleingärtner, die innerhalb ihrer Parzelle ein Gartenhaus errichten möchten, brauchen sich nur nach einem Gesetz zu richten, dem sogenannten Bundeskleingartengesetz. Mit diesem Gesetz fallen ein paar wesentliche Komplikationen weg. Natürlich sieht auch das Bundeskleingartengesetz ein paar Bedingungen vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Gartenhaus genehmigungsfrei gebaut werden darf.

Allerdings sind diese Randbedingungen üblicherweise recht einfach einzuhalten. So darf eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschritten werden, pro Schrebergartenparzelle ist nur ein Häuschen erlaubt und die Nutzung als Dauerwohnsitz ist untersagt, wobei gelegentliche Wochenendübernachtungen kein Problem darstellen.

Augen zu und durch

Wer also nicht gerade in einer Schrebergartenkolonie ein Gartenhaus errichten möchte, braucht ein wenig Durchhaltevermögen, um den Traum vom eigenen Gartenhaus zu realisieren. Nach eingehender Information über regional anzuwendende Bauvorschriften muss vom Bauherrn in den meisten Fällen ein Bauantrag auf den Weg gebracht werden, dessen Genehmigung durchaus ein paar Monate dauern kann und auch bei Ablehnung etwas kostet. Aber mit etwas Zähigkeit und Planung kann das eigene Gartenhäuschen schließlich Gestalt annehmen.

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